Die auf dieser Seite beschriebenen Bedingungen für ein Visum für einen Tunesier gelten daher nur für Deutschland!
Trotz der Bemühungen um die Darstellung der aktuellen Regelungen können sich jederzeit auch kurzfristig durch geänderte Rechtsgrundlagen oder Dienstanweisungen Änderungen der Verfahren ergeben, sogar innerhalb desselben Bundeslandes in Deutschland.
Insofern können die hier beschriebenen Hinweise nur als Anhaltspunkte dienen, eine rechtsgültige, aktuelle und rechtsgültige Auskunft können nur die jeweiligen Behörden erteilen!
Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland
Für den Zusammenzug mit einem deutschen Ehepartner benötigt ein außerhalb der EU lebender Ehegatte ein sogenanntes "Familienzusammenführungsvisum", auch abgekürzt als "FZF-Visum" bekannt.Anders als beim Touristenvisum für Deutschland oder beim Heiratsvisum für Deutschland besteht prinzipiell ein Rechtsanspruch auf die Erteilung des FZF-Visums (abgesehen von wenigen, sehr speziellen Fällen wie beim Verdacht der Scheinehe, bei einem bestehenden Einreiseverbot, etc.)
Es wird hier nur der "einfache" Fall berücksichtigt, in dem zwei Personen verheiratet sind, die kinderlos und volljährig sind - für den Familiennachzug von Kindern gelten andere Regelungen, die fallweise bei den beteiligten Behörden (namentlich einem Ausländeramt in Deutschland und der Deutschen Botschaft) erfragt werden können.
Das Gleiche gilt, wenn der nichttunesische Ehegatte nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt (dann muß der nachweisen, daß er den Lebensunterhalt von sich und dem nachziehenden tunesischen Ehegatten sicherstellen kann).
Der tunesische Partner benötigt zunächst:
1) Tunesische Heiratsurkunde
Falls verlangt, muß eine Übersetzung der tunesischen Heiratsurkunde in die deutsche Sprache stattfinden - das deutsche Standesamt entscheidet, ob diese Übersetzung in Deutschland angefertigt werden muß oder auch eine in Tunesien gemachte Übersetzung akzeptiert wird.
2) Tunesischer Reisepaß
Hat eine Person noch keinen Reisepaß, so kann der bei der Polizeistation des Bezirkes, in der die Person wohnt, gegen Vorlage des tunesischen Personalausweises (CIN) beantragt werden. Die Ausstellung kostet ca. 80 Dinar und dauert nominell etwa 15 Tage, es kann in der Realität aber auch schon einmal bis zu 2 Monate lang dauern.
Da der Reisepaß später bei der Beantragung des Visum noch für länger als 6 Monate gültig sein muß, sollte er also jetzt zu diesem Zeitpunkt noch entsprechend länger gültig sein oder frühzeitig verlängert werden.
Beglaubigung - Legalisation
Die Heiratsurkunde muß in Tunesien beglaubigt werden. Dieser Vorgang wird auch "Legislation" genannt. In ihm wird bestätigt, daß die beglaubigte Urkunde echt und auch außerhalb des Ausstellbezirkes gültig ist.
Da das Dokument nicht nur in einem anderen Bezirk Tunesiens, sondern in Deutschland verwendet werden soll, werden hierfür gleich mehrere Beglaubigungen benötigt, die zwingend in der folgenden Reihenfolge stattfinden müssen (eine Behörde muß stets die vorherige bestätigen).
Es ist wichtig, daß sämtliche Beglaubigungen stets auf den Originalen stattfinden, Kopien werden grundsätzlich nicht akzeptiert und können nur für die eigenen Unterlagen angefertigt werden.
- Beglaubigung durch das Governorat, in dem der ausstellende Bezirk liegt. Die Beglaubigung findet sofort statt und kostet weniger als 5 Dinar.
- Beglaubigung durch das tunesische Außenministerium in Tunis. Die Beglaubigung findet Montag-Freitag in der Zeit von etwa 09:00-12:00 Uhr statt und kostet ca. 5 Dinar, die Person wird nur allein eingelassen. Die Wartezeit beträgt etwa 1-1,5 Stunden.
- Beglaubigung durch die Deutsche Botschaft in Tunis (bis zu 300 Dinar, je nach Anzahl und Art der Dokumente). Die Abgabe ist Montag-Freitag zwischen etwa 8:00 und 10:00 Uhr möglich. Mit 2-3 Stunden Wartezeit nach dem Einlaß ist zu rechnen, die Person wird nur alleine eingelassen. Achtung: Die beglaubigten Unterlagen können erst am nächsten Arbeitstag um etwa 13:00 Uhr wieder abgeholt werden!
Visum zur Eheschließung - Antrag
Erst jetzt ist die Beantragung eines Visums bei der Deutschen Botschaft in Tunesien möglich. Hierfür benötigt der tunesische Partner:
- Das ausgefüllte Antragsformular (siehe unten) - zweifach
- Reisepaß, der noch mindestens 6 Monate lang gültig sein muß
- Reisepaßkopie und Meldebescheinigung (Original) des deutschen Partners
- Nachweis über den bestandenen deutschen Sprachtest beim Goethe-Institut in Tunis (im Original)
- 2 Paßbilder
- Der Antrag ist kostenlos
Dieser Visumsantrag wird nun über das Bundesamt in Köln an das jeweilige Ausländeramt des Bezirkes, in dem der deutsche Partner wohnt, geleitet. Beim Bundesamt kann auch direkt über den Stand der Weiterleitungen nachgefragt werden.
Als nächstes werden dann oftmals und zeitgleich der deutsche Partner beim Ausländeramt und der tunesische Partner bei der Deutschen Botschaft zu einer Befragung gebeten, bei der die beiden einige Fragen beantworten müssen, mit denen festgestellt werden soll, daß die Eheschließung ernsthaft gewesen ist ("Abwehr einer "Scheinehe").
In der Zwischenzeit hat die Ausländerbehörde noch geprüft, ob über den tunesischen Partner irgendwelche Erkenntnisse von Strafverfolgungs- oder Zollbehörden vorliegen.
Verläuft die Befragung des deutschen Partners positiv und liegen für den tunesischen Partner keine Hinderungsgründe rechtlicher Natur (z.B. Einreisesperre, unbezahlte Geldstrafen) vor, dann fertigt das Ausländeramt eine positive Stellungnahme zum Visumsantrag und leitet diese elektronisch an die Deutsche Botschaft in Tunis zurück.
Ist dort auch die Befragung des tunesischen Partners positiv verlaufen, wird dieser von der Botschaft aufgefordert, nunmehr eine Flugticketreservierung und einen Krankenversicherungsnachweis für 3 Monate, beginnend mit dem Tag des Fluges, vorzulegen.
Die Krankenversicherung für Europa muß mindestens eine Deckungssumme von 30.000 Euro für die Dauer der beabsichtigte Reise aufweisen.
Eine solche Versicherung kann der Eingeladene in Tunesien bei jeder Versicherung für sich selbst abschließen. Sie kann auch vom Einlader in Deutschland bei einigen Versicherungen für den Gast abgeschlossen werden und kostet in beiden Fällen je nach Gesellschaft etwa 50-100 Euro für 3 Monate.
Im Prinzip reicht es auch aus, wenn die deutsche Familienversicherung schriftlich bestätigt, daß der Ehegatte ab dem Zeitpunkt der Einreise mitversichert ist - tut sie das aber nicht, kommt man um den Abschluß einer Extra-Krankenversicherung nicht herum.
Mit der Vorlage dieser Nachweise wird dann ein drei Monate gültiges nationales Visum für Deutschland (Kategorie D), das aber auchin Schengen-Staaten gültig ist, erstellt und der Reisezweck (Familienzusammenführung mit xxx yyy) in das Visum eingetragen.
Antragsformular Nationales Visum (Auswärtiges Amt Deutschland)
(Nationales Dauer-Visum, pdf - Datei)
in deutsch und arabisch