Tunesien-Liebe

Ehevertrag in Tunesien

Brautgeld - Scheidung - Reisefreiheit - Kinder - Unterhalt




Die Ehe im Islam ist historisch und vom Prinzip her ein Vertrag zwischen Mann und Frau, in dem beide festlegen, miteinander zu leben und die gemeinsame Sorge und Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen.

Für das offizielle Schließen der Ehe ist daher in Tunesien der Abschluß eines Ehevertrages zwingend notwendig.

Auch dann, wenn der gemeinsame Ehewohnsitz in Deutschland sein soll, kann man es niemals ausschließen, daß man sich später dazu entscheidet, in Tunesien zu wohnen - oder gar in einem anderen islamischen Land, das eine weniger liberale Gesetzeslage als Tunesien hat.
Bei einer Scheidung wird regelmäßig das Recht des Staates, in dem man zuletzt gewohnt hat (also nicht, wo die Ehe geschlossen wurde!) angewendet.
Hieraus folgt, daß man einem Ehevertrag auch dann große Aufmerksamkeit widmen sollte, wenn man es im Moment nicht beabsichtigt, in Tunesien zu leben.

Obwohl der Ehevertrag im islamischen Recht auch mündlich (bei Anwesenheit von zwei männlichen Zeugen) geschlossen werden kann, muß er in Tunesien zwingend schriftlich vorliegen und vor einem Notar geschlossen werden.

Ebenso, wie auch bei Eheverträgen, die in Deutschland geschlossen werden, können in Tunesien bestimmte Regelungen nicht vereinbart werden, insbesondere können zwingende Gesetzesvorschriften damit nicht umgangen werden (z.B. die tunesischen Erbgesetze oder väterliche Rechte gegenüber dem Kinde).

In Tunesien muß der Ehevertrag vor der Heirat aufgesetzt und unterzeichnet werden und kann später nicht mehr geändert werden.
In Deutschland kann ein Ehevertrag dagegen mit übereinstimmendem Willen der beiden Ehepartner jederzeit geschlossen, geändert und aufgehoben werden.

Der Ehevertrag muß bzw, soll folgende Bestandteile enthalten:


Brautgeld - Morgengabe

Das Brautgeld ist traditionell ein zentraler und unverzichtbarer Teil des Ehevertrages. Es soll die Frau für den Verlust der Jungfräulichkeit entschädigen (denn damit sinkt ihr "Wert" für eine eventuelle spätere Ehe) und ihr eine finanzielle Sicherheit für den Fall von Scheidung oder Tod des Ehegatten bieten (da die Frau in beiden Fällen dann keine bzw. nur eine marginale Versorgung erhält).

In Tunesien wird allerdings heutzutage oft nur ein symbolischer Betrag vereinbart.

Es gibt zwei Arten von Brautgeld: das eine wird bei der Eheschließung gezahlt und das andere nach der Eheschließung zu einem bestimmten Anlaß (z.B. bei einer Scheidung).
Das erstgenannte Brautgeld drückt den "Wert" der Frau aus, hier sind in traditionellen Familien auch sehr hohe Summen, meist in Form von Goldschmuck, üblich.

Auch wenn eine Frau heutzutage durch eigene Berufstätigkeit abgesichert sein kann, würde ein Verzicht von ihr auf das Brautgeld oder die Akzeptanz einer nur geringen, symbolischen, Summe das Signal aussenden, daß sie ihren Wert herabsetzt - was in einer Gesellschaft, für die öffentlich sichtbarer "Wert" und "Ehre" extrem wichtig sind, einen schweren Statusverlust bedeuten kann.


Wohnort der Eheleute

Hier wird festgelegt, wo der gemeinsame Ehewohnsitz sein soll. Zwar hat der Mann in Tunesien nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Ehefrau, doch für seine Kinder.


Ausbildung, Weiterbildung und Arbeitstätigkeit der Frau

In Tunesien ist die Frau berechtigt, zu arbeiten und Bildungseinrichtungen zu besuchen und bedarf dafür nicht der Erlaubnis des Ehemannes.
Diese Regelung ist für den Ehevertrag daher verzichtbar, kann aber dennoch vereinbart werden, um eine explizite Übereinstimmung kundzutun.


Reisefreiheit der Frau

In Tunesien ist die Frau berechtigt, zu reisen, wohin sie will und wann sie will und bedarf dafür nicht der Erlaubnis des Ehemannes.
Diese Regelung ist für den Ehevertrag daher verzichtbar, kann aber dennoch vereinbart werden, um eine explizite Übereinstimmung kundzutun.

Die Reisefreiheit für Kinder eines Tunesiers kann nicht in einem Ehevertrag vereinbart werden, da der Mann in Tunesien das zwingende gesetzliche Recht hat, jederzeit darüber zu bestimmen. Etwaige Regelungen eines Ehevertrages dazu werden daher von tunesischen Gerichten nicht anerkannt!


Erlaubnis zur Scheidung

In Tunesien ist die Frau berechtigt, beim Gericht die Scheidung einzureichen und bedarf dafür nicht der Erlaubnis des Ehemannes.
Diese Regelung ist für den Ehevertrag daher verzichtbar, kann aber dennoch vereinbart werden, um eine explizite Übereinstimmung kundzutun. 


Güterstand in der Ehe

Der gesetzliche Güterstand in Tunesien ist die Gütertrennung (in Deutschland: Zugewinngemeinschaft). Mit anderen Worten, jeder Ehepartner hat die volle Verfügungsgewalt über sein eigenes Vermögen und Arbeitseinkommen und bei einer Scheidung erfolgt keine Aufteilung und kein Ausgleich.
Ein davon abweichender Güterstand muß im Ehevertrag festgelegt werden.


Finanzieller Beitrag der Frau

Im tunesischen Recht ist die Frau verpflichtet, zum Familienunterhalt beizutragen, wenn sie es kann, also z.B. Vermögen oder ein eigenes Arbeitseinkommen hat.
Jedoch: anders als in Deutschland muß sie nicht alle Anstrengungen unternehmen, dazu beizutragen, sie ist also z.B. nicht dazu verpflichtet, zu arbeiten, wenn sie es nicht will, und dann ist der Mann automatisch alleine unterhaltspflichtig für die Familie.
Diese "Gleichberechtigung" der Frau ist übrigens nicht etwa auf  Emanzipationsforderungen von Frauen zurückzuführen, sondern entstand vielmehr daraus, daß sich Männer durch die traditionelle Regelung, wonach die Frau nicht zum Familienunterhalt beitragen muß, benachteiligt sahen, weil sie ihren Frauen auch dann z.B. sämtliche Kleidung zahlen mußten, wenn diese Vermögen oder eigene Einnahmen hatten!


Taschengeld für die Frau

Es ist durchaus üblich, für eine nicht-berufstätige Frau ein "Taschengeld" bzw. "Hausfrauengehalt" zu vereinbaren über das sie frei verfügen darf.


Sorgerecht für Kinder

In islamischen Länder gibt es meist eine Regelung, nach der Kleinkinder bei der Mutter leben und später dann beim Vater, für Jungen ist diese Grenze etwa bei 6 Jahren und für Mädchen beim Eintritt der Geschlechtsreife.
In Tunesien wird das Sorgerecht für kleine Kinder meist der Mutter (oder beiden Eltern) zugesprochen, der Vater behält aber trotzdem einige Rechte, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Hinweis: Seit Ende 2015 ist gesetzlich die Ausreise von Kindern aus Tunesien auch ohne Genehmigung des Vaters möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte man sich - nach wie vor - nicht auf diese Regelung verlassen!).
Zieht die Ehefrau ins Ausland (verläßt also Tunesien), ist damit üblicherweise auch der Verlust des Sorgerechtes verbunden, ebenso bei einer Wiederheirat und/oder unmoralischem Lebenswandel (unverheiratetes Zusammenleben, Heirat mit einem Nicht-Muslim, etc.).
Zwingende gesetzliche Vorschriften können durch einen Ehevertrag auch für die Kinder nicht umgangen werden. Befindet sich eine solche Regelung im Ehevertrag, so wird sie von tunesischen Gerichten nicht anerkannt!


Unterhalt nach Scheidung

Eine Frau ohne Kinder erhält in Tunesien nach einer Scheidung oft keinen oder nur einen geringen Unterhalt (in Tunesien gilt bei Scheidungen das Schuldprinzip!).
Hat eine Frau Kinder, so erhält sie für diese (genauer: für die Sorge für die Kinder im Auftrag des Vaters) zwar "Unterhaltsleistungen", die sind allerdings in den meisten Fällen nur sehr gering.


Heirat mehrerer Frauen

In Tunesien ist die Polygynie (ein Mann darf gleichzeitig mit mehreren Frauen verheiratet sein) gesetzlich verboten.
Diese Regelung ist für den Ehevertrag daher verzichtbar, kann aber dennoch vereinbart werden, um eine explizite Übereinstimmung kundzutun.



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